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Prof. Dr. jur. Michael H. Meub |
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Hochschule Mittweida - University of Applied Sciences |
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| HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT | UNTERNEHMENSBEZOGENES WIRTSCHAFTSRECHT | EUROPÄISCHES WIRTSCHAFTSRECHT | |||
Zivilrecht beschränkt sich in seiner
Darstellung auf den für das Wirtschaftsprivatrecht relevanten Teil. Nicht
ausdrücklich behandelt wird das Familien- und Erbrecht. Auf zivilrechtliche
Nebengesetze und im BGB nicht geregelte Sonderformen von schuldrechtlichen
Verträgen wird sachbezogen in allen Sachgebieten, insbesondere im Schuldrecht
Besonderer Teil eingegangen.
Arbeitsrecht ist das "Sonderrecht der Arbeitnehmer".
Das umfasst insbesondere das Individualarbeitsrecht (d.h. die Rechtsbeziehung
eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber, seinen Arbeitskollegen und Kunden),
das kollektive Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht, Streikrecht, gesetzliche
Mitbestimmung usw.) Teilweise wird das Arbeitsschutzrecht und gelegentlich auch
das Sozialversicherungsrecht zum Arbeitsrecht gezählt.
Handels- und Gesellschaftsrecht
ist das Recht der privaten Organisation. Hierunter fallen alle rechtlich
zulässigen Zusammenschlüsse von Personen, von Vereinen über die OHG bis hin zur
GmbH & Co. KG. Mit anderen Worten ist das Gesellschaftsrecht das Innenrecht der
Unternehmen.
Unternehmensbezogenes Wirtschaftsrecht ist das
Recht, das in einem Unternehmen anfallen kann. Geht man von dieser Definition
aus, ist Wirtschaftsrecht extrem vielfältig; reicht es doch vom Zivil-, über das
Verwaltungs-, bis hin zum Strafrecht. Aufgrund der Themenvielfalt werden daher
in diesem Fachgebiet verschieden Themen ohne Anspruch auf eine geschlossene
Darstellung erörtert bzw. Empfehlungen zu ihrer Erarbeitung gegeben.
Europäisches Wirtschaftsrecht
bedeutet das Recht
der Europäischen Union (EU). Ein einheitliches, paneuropäisches Wirtschaftsrecht
existiert noch nicht. Dennoch nimmt der Einfluss des EU-Rechtes auf die
innerstaatliche Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland zu.
Sonstiges
fasst Gebiete zusammen, die sich der Einteilung in normale Kategorien entziehen.
Hier finden Sie nützliche Links zu anderen, einschlägigen Websites, ausgewählte
Gerichtsentscheidungen usw. Darüber hinaus werden praktische Tipps zur
Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten gegeben.
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© Prof. Dr. jur. Michael H. Meub, 2011 |
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